Vergütung / Honorar
Für die laufende Steuerberatung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und für die Buchhaltung rechnen wir grundsätzlich nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) ab. Hier findet meist der mittlere Gebührensatz Anwendung.
Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung sowie bei steuerrechtlichen Gestaltungen und der Beratung im Steuerstrafrecht bieten rechnen wir nach dem dafür notwendigen Zeitaufwand ab.
Unser Anspruch ist auch bei unserem Honorar ein größtmögliches Maß an leistungsbezogener Transparenz. Gerne geben wir Ihnen eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten vor Übernahme des Mandats.